Inhalte und Ablauf

Kranführerausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003

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Theoretische Schulung

Rechtliche Grundlagen (z. B. DGUV V52, BetrSichV)
Aufbau und Funktion von Krananlagen
Physikalische Grundlagen beim Heben von Lasten
Anschlagmittel, Tragmittel und deren Einsatz
Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen

Praktische Unterweisung

Sicheres Führen des Krans unter realistischen Bedingungen
Lastaufnahmen, Fahr- und Drehbewegungen
Einschätzen von Gefahrensituationen
Kommunikation mit Einweisern (z. B. Handzeichen)

Prüfung und Befähigungsnachweis

Am Ende erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen, wie in § 29 der DGUV Vorschrift 52 vorgeschrieben.

Zielgruppe

– Mitarbeitende, die mit dem Führen von Kranen beauftragt werden sollen
– Neueinsteiger
– Erfahrene Bediener, die eine formale Qualifikation benötigen

Voraussetzungen

– Mindestalter 18 Jahre
– Körperliche und geistige Eignung

Jährliche Sicherheitsunterweisung für Kranführer

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Rechtsgrundlagen und Pflichten

Unfallursachen & aktuelle Gefahren

Technische Sicherheit & Arbeitsmittel

Verhalten bei Störungen und Notfällen

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